Das kritische Tagebuch

Über das Sprachverständnis des Frankfurter Literaturhauses

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Bis alles in Scherben fällt

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Sprachliche Nachlässigkeit kann zu Relativierungen führen

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Vom Geist der Zeit

Vorabauszug aus dem Buch "Einen Schritt vorwärts, drei Schritte zurück"

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Das amtliches Regelwerk für deutsche Rechtschreibung wurde aktualisiert. Wir geben eine Verlautbarung der Kultusministerkonferenz und des Rats für…

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Buchtipps

Eine Broschüre des Vereins "Fachverband Fußgängerverkehr Fuss"

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In Frankfurt am Main führt eine vermeintliche Verkehrswende zur Kriegserklärung an Fußgänger und Gehbehinderte, greift aber nicht strukturell in den…

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Eine literarische Karriere der 1950er Jahre

Nachgezeichnet von Joachim Wittkowski

 

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Recherchen zu „Social Media“

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Eckhard Meineke

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Nachrichten. Kultur – Politik – Wissenschaft

Gedenktage im September 2024

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Gemäß Grammatik und gültiger Rechtschreibreform. Und haben den »Analphabētos« ausgelobt, eine Negativauszeichnung für Sprachmanipulation

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Ausgabe vom 1. August 2024

 

OpenAI testet SearchGPT - X sammelt ungefragt Daten - Sicherheitslücke bei WhatsApp - So läuft’s beim Digitalen…

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Nach zehn Jahren am Ziegelhüttenplatz jetzt in der Schneckenhofstraße

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Premiere am 19. September 2024, 18.30 Uhr, Schauspielhaus

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SchreibWerkstatt

Neue Texte Frankfurter Autoren

114. PRO LESEN - Themenwoche vom 23. bis 28. September 2024

 

Ein Stück Musik von Hand gemacht…

Texte und Töne aus der Liedermacherszene

 

Höhepunkt ist die Liederrevue:

Große Ziele, Träume, alles liegt so weit zurück…

Donnerstag, 26.09.24, 19:00 – 20:30 Uhr

 

 

Die Liedermacher-Festivals „Chanson Folklore International", die von 1964 bis 1969 auf der Burg Waldeck im Hunsrück stattfanden, sind aus der Geschichte der deutschen Singer und Songwriter nicht wegzudenken. Künstler wie Wolf Biermann, Franz Josef Degenhardt, Hanns Dieter Hüsch, Hein & Oss Kröher, Reinhard Mey, Peter Rohland, Hannes Wader, Konstantin Wecker oder Bettina Wegner prägten diese Epoche.
 

Wir spielen im Rahmen der Donnerstagabend-Lesung am 26. September eine repräsentative Auswahl historischer Aufnahmen aus dieser Zeit und stellen auch die Texte vor. Dabei zeichnen wir in einigen Fällen den Weg nach, den ein Lied genommen hat.
Beispielsweise den des Folksongs „Here’s to You“ von Joan Baez, der US-amerikanischen Sängerin und Politaktivistin. Er war Teil des Soundtracks zum Film „Sacco und Vanzetti“ aus dem Jahr 1971, der sich mit der politischen Justiz der 1920er Jahre in den USA beschäftigte. Joan Baez verfasste den Text, Ennio Morricone komponierte die Melodie. Franz Josef Degenhardt schuf eine kongeniale deutsche Fassung und sang das Lied auch selbst.
Oder Wolfgang Langhoffs Widerstandslied „Wir sind die Moorsoldaten“, das die Inhaftierten des NS-Konzentrationslagers Börgermoor bei Esterwegen (Emsland) sangen. Es wurde zum Lied aller Deportierten, so auch von kriegsgefangenen französischen Soldaten und französischen Zwangsarbeitern in NS-Lagern. Dort lautet der Titel „Le Chant des Marais“, was man als „Lied der Sümpfe“ übersetzen kann.
Vor dem Hintergrund der Niederlage Frankreichs im Indochinakrieg und des andauernden Algerienkriegs textete und komponierte Boris Vian 1954 das Protestlied „Le déserteur“, mit dem er die Soldaten zum Desertieren aufforderte. In der Bundesrepublik Deutschland wurde das Lied in den 1960er Jahren im Zuge der Debatten über die Wiederaufrüstung und bei den Ostermärschen gesungen. Hierbei wurde vorrangig auf die Übersetzung von Gerd Semmer zurückgegriffen.
Ein besonderes politisches Signal ging von dem Lied „Grândola, Vila Morena“ aus. Mit ihm wurde der Aufstand der „Bewegung der Streitkräfte“, die sogenannte Nelkenrevolution in Portugal, 1974 eingeleitet. In deutscher Übersetzung machten es die Pfälzer Sänger Hein & Oss Kröher bekannt.
 

Darüber hinaus versuchen wir uns an eigenen Interpretationen bekannter und weniger bekannter Lieder. Und es darf mitgesungen werden. Viele Texte werden in das Programmheft aufgenommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf ein Wort

 

Deutschlands Feinde
Gedanken nach dem Mordanschlag von Solingen

 

Nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes bedrohen 40.000 Rechtsextremisten und 27.000 Islamisten die Bundesrepublik von innen. Dabei dürfte es sich lediglich um die Spitzen zweier ideologischer Blöcke handeln. Denn die tatsächliche Anhängerschaft von nationalistisch-rassistischer und fanatisch-islamistischer Ideologie gilt als deutlich größer. Die Wahlerfolge der AfD in Ostdeutschland zeigen, dass dort ein neuer Faschismus wuchert, der sich metastasenhaft in demokratische Strukturen einnistet und sie zerstört. Demgegenüber erweisen sich muslimische Communitys im Westen häufig als Toleranzzonen für Sympathisanten des Islamischen Staats, des islamischen Antisemitismus und des islamisch begründeten türkischen Nationalismus. Eigentlich erfüllen sämtliche dieser Formationen die Voraussetzungen dafür, um ihre Mitglieder und Sympathisanten unverzüglich abzuschieben. Doch das dürfte an die Grenzen nationalen und internationalen Rechts stoßen und Probleme bei der praktischen Umsetzung hervorrufen. Folglich wird man pragmatisch vorgehen müssen.
 

In diesen Tagen nach dem mörderischen Attentat von Solingen, das drei Menschen das Leben kostete und viele Verletzte forderte, sowie zwei Monate nach der islamistisch-motivierten Mordtat an einem Polizisten in Mannheim und in Erinnerung an andere Opfer, beispielsweise an die Toten und Verletzten vom Berliner Breitscheidplatz, ist das Selbstverteidigungsrecht des Staats gefragt.
 

In Ostdeutschland hingegen werden die Demokraten zunächst an der Wahlurne für Freiheit und Recht sorgen müssen. Gegebenenfalls könnte es notwendig sein, dort eine Art Entnazifizierung durchzuführen.
 

Das Grundgesetz schützt in Artikel 16a, Absatz 1, Menschen, die vor politischer Verfolgung in ihren Heimatländern fliehen und gewährt ihnen Asyl. Im Gegensatz dazu beinhaltet die Genfer Flüchtlingskonvention weder ein Recht auf Asyl noch eines auf Einreise. Vielmehr regelt sie das rechtliche Prozedere innerhalb eines gewährten Asyls oder geduldeten Aufenthalts. Die Rahmenbedingungen eines geordneten rechtsstaatlichen Verfahrens sind demnach vorgegeben.
 

Der Schutz der Bevölkerung vor Extremisten erfordert ein sofortiges Handeln. Dazu müssen die Ausführungsbestimmungen der bestehenden Gesetze angepasst werden. Folgendes wäre verbindlich zu regeln: Wer nach Deutschland gemäß Artikel 16a einreisen will, muss an der Grenze seine Asylgründe schriftlich darlegen und möglichst auch dokumentieren. Wer dies nicht kann und auch die üblichen Anforderungen an wirtschaftlich begründete Zuwanderung nicht erfüllt (insbesondere Unbescholtenheit, berufliche Qualifikationen, Sprachkenntnisse), darf deutsches Territorium nicht betreten. Bei illegaler Einreise wäre unverzüglich in die Heimatländer abzuschieben. Bestehende Auffanglager sollten baldmöglichst aufgelöst werden. Denn sie erweisen sich zu häufig als Quellen von Gewalt.
 

Im Gegensatz zu anderen religiösen Überzeugungen scheint der Islam in Deutschland teilweise mit gewaltbereitem Fanatismus verbunden zu sein. Ein solches Religionsverständnis ist nicht mit Artikel 4, Absätze 1 und 2 des Grundgesetzes vereinbar. Islamische Gemeinden sollten darum nachweisen müssen, dass die Einhaltung der Menschenrechte, die Toleranz gegenüber anderen Anschauungen, Säkularität und Weltoffenheit sowie offener Diskurs zu ihren Wesensäußerungen gehören. Und dieses in Predigt, Gebet sowie privatem und öffentlichem Verhalten der Mitglieder. Auch weiterhin soll jeder nach seiner Façon selig werden dürfen – aber innerhalb der weltlichen Gesetze dieses Landes.
 

Bei der Manipulation von Menschen durch religiöse und politische Verführer spielen die sogenannten sozialen Medien eine große Rolle. Ein demokratischer Staat kann es sich nicht erlauben, dass Meinungsbildung in Internetforen stattfindet, die überwiegend von Extremisten, Päderasten und halbseidenen Gewerbetreibenden bestimmt sind. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bietet die technischen Möglichkeiten für seriöse Kommunikation, auch innerhalb von Alters- und Interessensgruppen; man muss diese Wege nur ausbauen. Kein Mensch mit Verstand und Bildung braucht Facebook, Instagram, WhatsApp und TikTok, auch X ist überflüssig (vor allem unter Musk und Trump).
 

Wägen Sie auch weiterhin das eine mit dem anderen ab. Und bleiben Sie dabei kreativ.
Ihr Klaus Philipp Mertens