Einzelartikel aus „https://bruecke-unter-dem-main.de - Frankfurter Netzzeitschrift“

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Das russische Staatsvermögen pfänden

Der Internationale Strafgerichtshof hat bereits einen Haftbefehl gegen Putin erlassen. Jetzt sollte eine weitere und wirkungsvolle Maßnahme folgen.

Nach langem Hin-und-Her erhält die Ukraine von der EU einen Kredit in Höhe von 90 Milliarden Euro, der durch den EU-Haushalt abgesichert wird. Letztlich aber werden die Mitgliedsländer Zinsen und Kredit zahlen müssen, falls sich Russland in einem Friedensvertrag weigert, Reparationen zu zahlen. Davon ist auszugehen. Darum ist mir der interne Streit mit der belgischen Regierung über eine Inanspruchnahme des eingefrorenen russischen Staatsvermögens wegen der vermeintlich ungeklärten Haftung nicht plausibel. Denn das Völkerrecht bietet nominell die Möglichkeit, einen Aggressor finanziell in Anspruch zu nehmen.

 

Die Ukraine, die zwar nicht Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) ist, hatte jedoch in einer sogenannten Ad-hoc-Erklärung nach dem ersten russischen Einfall 2014 die Gerichtsbarkeit dieser UN-Institution anerkannt. Hierbei wurde sie u.a. von Deutschland als Intervenient unterstützt (jemand, der sich in Rechtsstreitigkeiten vermittelnd einmischt). Daraufhin hatte die damalige Chefanklägerin die Annexion der Krim als einen bewaffneten Konflikt zwischen Russland und der Ukraine bewertet und Russland als Verursacher benannt. Seither kann der IStGH bei Vorwürfen wegen völkerrechtswidrigen Handlungen, insbesondere von Kriegsverbrechen an Kombattanten und Zivilisten, in sämtlichen Territorien der Ukraine ermitteln. Ein erstes Ergebnis dieser Untersuchungen ist der Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Putin. Ihm wird die Verantwortung für Kriegsverbrechen zur Last gelegt. Besonders hervorgehoben werden die Deportationen ukrainischer Kinder nach Russland. Es ist davon auszugehen, dass mittlerweile weitere Delikte zusammengetragen wurden, z.B. die Morde in Butscha. Es besteht auch die Möglichkeit, gegen US-Präsident Donald Trump Ermittlungen einzuleiten, weil er den Aggressor unterstützt, indem er den Angegriffenen erpresst. Die USA erkennen zwar den IStGH nicht an, aber das verhindert keine Nachforschungen.

 

Ich habe mehrere deutsche Fachveröffentlichungen zum Völkerrecht und zum internationalen Völkerstrafrecht zu meiner Meinungsbildung herangezogen (u.a. „Studienbuch Völkerrecht“, „Gornig, Völkerrecht“ und „Ambos, Internationales Strafrecht“) und bin zu der Überzeugung gelangt, dass es ein Menschenrecht auf Reparationen gibt. Folglich könnte der IStGH auf Antrag der Ukraine und unterstützt von EU-Staaten das eingefrorene russische Vermögen pfänden und anordnen, dass es zur Absicherung bisheriger Kredite, Zinsen und Reparationsforderungen verwendet wird. Da sich die bisherigen Schäden, die der Ukraine durch Russland entstanden sind, im Wert von mindestens einer Billion Euro bewegen dürften, wird das beschlagnahmte Vermögen zur Schadensregulierung nicht ausreichen. Mutmaßlich wird das russische Volk über Jahrzehnte diese Schuld abtragen müssen.

 

Klaus Philipp Mertens