Einzelartikel aus „https://bruecke-unter-dem-main.de - Frankfurter Netzzeitschrift“

Das kritische Tagebuch

„Compact“ darf weiter erscheinen

Wenn aus Meinungsfreiheit Volksverhetzung wird

 

Der demokratische Staat muss seine Feinde nicht ertragen. Auch keine rechtsextreme Verläumdungspresse wie das Magazin „Compact“. Selbst die Berufung auf die Meinungsfreiheit ist bei der Schwere der Delikte unzulässig. Denn Artikel 5, Absatz 2 des Grundgesetzes bestimmt eindeutig: „Diese Rechte [die Meinungs- und Pressefreiheit] finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ 

 

Beleidigungen (öffentliche Ehrverletzungen) im Sinn von § 185 StGB sind in dieser Zeitschrift an der Tagesordnung. Die lückenlose Beweisführung zur Untermauerung entsprechender Strafanträge sollte kein Problem darstellen. Dann bliebe den Strafgerichten nichts anderes übrig, als entsprechend dem Wortlaut des Gesetzes zu urteilen. „Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ 

 

Und der Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) dürfte geradezu übererfüllt sein. Wöchentlich wird gegen „eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufgestachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgefordert“. 

Der § 130 führt noch weitere Tatmerkmale aus. Das Strafmaß liegt zwischen drei Monaten und fünf Jahren Haft.

 

Warum die frühere Justizministerin trotz detaillierter Dokumentation des Verfassungsschutzes keine Klagelawine gegen „Compact“-Redakteure initiiert hat, veranlasst mich zu der Mutmaßung, dass Justiz- und Innenministerium völlig unprofessionell handelten, wahrscheinlich sogar überfordert waren. Denn permanente strafrechtliche Ermittlungen und Verurteilungen von Angehörigen eines Presseorgans erhärten den Verdacht, dass es sich um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte. 

 

Eine solche Bedrohung der Rechtsordnung löst man nicht über das Vereinsrecht. Die Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht sollte Anlass sein, sowohl gegen „Compact“ als auch gegen die AfD mit den Mitteln des Strafrechts vorzugehen. Sobald die Führungskader handlungsunfähig sind, zersetzt sich der Rest von selbst.

 

Klaus Philipp Mertens